Ein neues Bad wird oft nach Fliesen und Armaturen geplant. Für das Ergebnis ist aber wichtiger, was unter den Fliesen passiert: Leitungen, Elektrik und Abdichtung. Wer hier die Reihenfolge nicht einhält, muss später wieder aufstemmen. Der folgende Ablauf hat sich in der Praxis bewährt. Er ist keine Norm, aber eine gute Orientierung.
1. Aufmaß und Planung
Am Anfang stehen das Aufmaß und die Planung: Wo sitzen Dusche, WC und Waschtisch? Wo verlaufen die Abwasserleitungen? Ist eine bodengleiche Dusche möglich? Je genauer die Planung, desto weniger Änderungen während der Bauzeit.
2. Vor dem Rückbau: Baujahr und Schadstoffe
In älteren Gebäuden kann Asbest auch in Fliesenklebern, Spachtelmassen und Putzen stecken. Nach § 5a der Gefahrstoffverordnung muss der Auftraggeber dem ausführenden Betrieb vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen geben. Bei Gebäuden, die vor 1993 gebaut wurden, gehört mindestens das Baujahr dazu. Nennen Sie es also gleich bei der Anfrage.
3. Rückbau
Dann werden alte Fliesen, Wanne, WC und Waschtisch entfernt und entsorgt. Erst jetzt zeigt sich oft der tatsächliche Zustand von Untergrund und Leitungen.
4. Rohinstallation: Wasser, Abwasser, Strom
Neue Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Elektroinstallation kommen vor Abdichtung und Fliesen. Werden Stromkreise im Bad erneuert oder geändert, gilt für den neuen Teil die aktuelle Norm DIN VDE 0100-410 mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) mit 30 mA. Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss dürfen – außer dem Netzbetreiber – nur Unternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NAV).
5. Abdichtung nach DIN 18534
Die Abdichtung von Innenräumen regelt seit Juli 2017 die DIN 18534. Jede Fläche wird einer Wassereinwirkungsklasse von W0-I bis W3-I zugeordnet. Eine bodengleiche Dusche wird also anders bewertet als eine Wand im Trockenbereich. Die Abdichtung ist der Schritt, den man später nicht mehr sieht – und der am teuersten wird, wenn er fehlt.
6. Fliesen und Endmontage
Erst auf der fertigen Abdichtung werden Wand- und Bodenfliesen verlegt. Danach folgen die Endmontage von WC, Waschtisch, Armaturen, Duschabtrennung und Elektro-Feininstallation.
7. Gemeinsame Abnahme
Zum Schluss steht die Abnahme. Sie ist mehr als eine Formalie: Mit ihr beginnt nach § 634a BGB die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Bei Bauleistungen am Gebäude beträgt sie in der Regel fünf Jahre. Bekannte Mängel sollten Sie bei der Abnahme vorbehalten und im Protokoll festhalten (§ 640 BGB).
Steuer und Förderung
Die Arbeitskosten einer Badsanierung im eigenen Haushalt können Sie nach § 35a EStG zu 20 % von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € pro Jahr – mehr dazu in unserem Ratgeber zu Handwerkerkosten. In Berlin kommt außerdem das Förderdarlehen „IBB Wohnraum modernisieren“ in Frage, das auch Modernisierungen wie Sanitär umfasst. Den Antrag müssen Sie dort vor Beginn des Vorhabens stellen.
Checkliste
- Baujahr des Gebäudes vor Beginn mitteilen (§ 5a GefStoffV).
- Planung abschließen, bevor abgerissen wird.
- Leitungen und Elektrik vor Abdichtung und Fliesen erneuern.
- Neue Stromkreise: FI-Schutzschalter (RCD) 30 mA.
- Elektroarbeiten nur durch eingetragenen Fachbetrieb.
- Abdichtung nach DIN 18534 – besonders bei bodengleicher Dusche.
- Abnahme mit Protokoll, bekannte Mängel vorbehalten.
- Rechnung per Überweisung zahlen (Voraussetzung für § 35a).
Stand: Oktober 2026 – keine Rechts-/Steuerberatung. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gesetze, Normen und Förderbedingungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben bei den verlinkten Quellen.
Mehr zu unseren Leistungen: Badsanierung in Berlin. Oder schreiben Sie uns direkt über das Kontaktformular.