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Ratgeber

Förderung: erst Antrag, dann Auftrag

Der teuerste Fehler bei Förderungen: zuerst unterschreiben, dann beantragen. Dann ist der Zuschuss oft weg. So halten Sie die richtige Reihenfolge ein.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten · Grosser Allround GmbH

Für energetische Sanierungen gibt es Zuschüsse und Förderkredite vom Bund und in Berlin auch von der Investitionsbank Berlin (IBB). Allen Programmen ist eines gemeinsam: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer zuerst einen verbindlichen Auftrag erteilt, riskiert die Förderung.

BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster gilt beim BAFA:

  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
  • Spätestens bei der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Der Vertrag muss außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten.
  • Angebote einholen ist vorher erlaubt.
  • Wer nach dem Antrag, aber vor dem Bescheid anfängt, trägt das Risiko selbst.
  • Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht.

(Quelle: BAFA, Stand: 06.10.2026)

Fördersatz: Der Grundfördersatz für die Gebäudehülle beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben; das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto. Den iSFP-Bonus von 5 % für einen individuellen Sanierungsfahrplan gibt es bei Gebäuden mit einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben, bei mehreren Wohneinheiten liegt die Schwelle höher. Der Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der diese Schwelle übersteigt. (Quelle: BAFA, Stand: 06.10.2026)

KfW: Heizungsförderung (Zuschuss 458)

Auch bei der KfW-Heizungsförderung muss der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Vorher benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Eigentümer eines Einfamilienhauses stellen den Antrag selbst im Kundenportal „Meine KfW“; eine Bevollmächtigung Dritter ist dort nicht zulässig. Mit dem Vorhaben starten Sie erst nach der Zusage.

Für die seit dem 21.07.2026 gültigen Konditionen gilt (Quelle: KfW, Stand: 06.10.2026):

  • 30 % Grundförderung.
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für die selbstgenutzte Wohneinheit (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte; für Anträge ab dem 01.08.2028 entfällt er.
  • Einkommensbonus für Selbstnutzer je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (Haushalt ohne minderjährige Kinder): bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren gelten höhere Einkommensgrenzen.
  • Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 € (erste Wohneinheit). Dieser Betrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
  • Gefördert werden Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bzw. der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Energieberatung: 50 % Zuschuss

Die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bezuschusst das BAFA mit 50 %, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Bevollmächtigte Berater dürfen den Antrag stellen. Qualifizierte Berater finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste. (Quelle: BAFA, Stand: 06.10.2026)

Berlin: IBB-Darlehen statt Landeszuschuss

Das Berliner Zuschussprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ nimmt seit dem 19.12.2023 keine Anträge mehr an. Die IBB bietet aber das Förderdarlehen „IBB Wohnraum modernisieren“ mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit – auch für selbstnutzende Eigentümer. Gefördert werden unter anderem energetische Maßnahmen, Barriereabbau, Instandsetzung, Modernisierung und Dachausbau. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn des Vorhabens – Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn. Das Darlehen lässt sich mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange alle öffentlichen Mittel zusammen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. (Quelle: IBB, Stand: 06.10.2026)

Förderung und Steuer nicht doppelt

Wer für eine Maßnahme einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, kann dafür nicht zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c EStG in Anspruch nehmen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.

Wichtig: Alle Fördersätze und Beträge in diesem Beitrag wurden am 06.10.2026 auf den Seiten von BAFA, KfW und IBB geprüft. Sie ändern sich häufig – prüfen Sie vor jedem Antrag den aktuellen Stand direkt auf bafa.de, kfw.de und ibb.de.

Checkliste

  • Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden.
  • Angebote einholen – aber noch nicht unbedingt unterschreiben.
  • Vertrag nur mit Bedingung der Förderzusage abschließen.
  • Heizung (KfW): Bestätigung zum Antrag (BzA) besorgen.
  • Antrag stellen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
  • Am besten den Bescheid abwarten, dann starten.
  • Aktuelle Fördersätze am Antragstag auf bafa.de/kfw.de/ibb.de prüfen.
  • Förderung und Steuerermäßigung nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren.

Stand: Oktober 2026 – keine Rechts-/Steuerberatung. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gesetze, Normen und Förderbedingungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben bei den verlinkten Quellen.

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